Allgemeine Geschäftsbedingungen der MAXIM Dienstleistungs GmbH
1. Anwendungsbereich
Alle Leistungen von MAXIM Dienstleistungs GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Gültigkeit zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen. Alle zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer zum Zwecke der Erfüllung dieses Servicevertrags geschlossenen Vereinbarungen sind in diesem Servicevertrag schriftlich niedergelegt. Mit der Unterzeichnung oder Bestätigung des Auftrages akzeptiert der Auftraggeber die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MAXIM Kft., somit gelten ihre Bestimmungen für den Auftrag.
Änderungen und Neufassungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt werden und der Vertragspartner ihnen nicht ausdrücklich innerhalb von vier Wochen ab Erhalt der neuen AGB schriftlich widerspricht.
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2. Vertragsschluss und Kooperationspflicht des Auftraggebers
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Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung (Zielsprache, Format, Datenträger, Anzahl der Ausfertigungen, Zieldatum, usw.) sowie über den Verwendungszweck (persönlicher Gebrauch oder Veröffentlichung) in Kenntnis zu setzen.
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Der Auftraggeber hat Informationen und Unterlagen, die zur vertragsgemäßen Erstellung der Übersetzung notwendig sind, unaufgefordert, rechtzeitig und vollständig dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Der zu übersetzende Text ist dem Auftragnehmer nach Möglilchkeit in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
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Fehler und/oder Mängel, die sich aus der Nichteinhaltung der Pflichten des Auftraggebers ergeben, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
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Für fehlerhafte Übersetzung wegen Unleserlichkeit des Ausgangstextes kann der Auftragnehmer nicht verantwortlich gemacht werden. Bei unleserlichen, unverständlichen oder unvollständigen Teilen des Textes stellt der Auftraggeber unverzüglich sicher, dass der zur Ausführung erforderliche Text in lesbarer, interpretierbarer oder vollständiger Form an den Auftragnehmer gesendet wird.
Bei der Bestellung einer reinen Übersetzung übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung zur Beibehaltung der Formatierung, des Layouts oder sonstigen optischen Gestaltungen.
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Bei editierbaren Standarddokumenten (Microsoft Word, Excel, Powerpoint) erfolgt die Übersetzung in einer Kopie des Originaldokuments. In solchen Fällen wird der Auftragnehmer die Formatierungen, Layouts oder sonstigen optischen Gestaltungen nach Möglichkeit beibehalten. Der Auftragnehmer übernimmt hierfür jedoch keinerlei Garantie, da es aus verschiedenen Gründen vorkommen kann, dass sich Formatierung, Layout oder sonstige Elemente des Dokuments nach der Übersetzung in der Zielsprache verschieben oder ändern.
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Die Änderungen und Ergänzungen des Dienstleistungsvertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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Wenn der Auftraggeber nach Bestätigung des Auftragnehmers Änderungen anfordert, ist dies Gegenstand eines separaten Angebots und Auftrags und kann die Frist der ursprünglichen Leistung beeinflussen.
Die Einreichung des übersetzten Materials ist nach Fertigstellung der Arbeiten fällig, eine Teilleistung oder Übergabe einer teilweise abgeschlossenen Arbeit ist ausgeschlossen.
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3. Preise und Zahlungen
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Unsere Preise basieren auf der Charakteranzahl des Quelltextes. Auf Wunsch des Auftraggebers kann statt dieser Methode auch die Anzahl der Zieltextes angewendet werden. Der Kunde erhält vom Auftragnehmer ein entsprechendes, unverbindliches Angebot. Die Angebote des Auftraggebers sind für 7 Tage gültig.
Der Preis kann unter anderem durch die Frist der Arbeit, das Format des Quellmaterials, das angeforderte Format des fertiggestellten Materials, die erforderliche Formatierung, Bearbeitung, Konvertierungsarbeit, die Notwendigkeit eines professionellen oder sprachlichen Korrekturlesens und die Sprachrichtung beeinflusst werden.
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Falls die Durchführung des Auftrags einen ungewöhnlich hohen Zusatzaufwand erfordert, so wird dieser zusätzlich auf Basis des Stundensatzes des Auftragnehmers berechnet. In solchem Fall wird der Auftraggeber über die Notwendigkeit der zusätzlichen Anwendung des Stundensatzes im Voraus verständigt. Stimmt der Auftraggeber nicht zu, dann ist der Auftragnehmer berechtigt die Erfüllung der Leistung abzulehnen. Die Preise des Auftragnehmers sind Bruttopreise. Der Auftragnehmer ist als Kleinunternehmer umsatzsteuerbefreit, so wird die Umsatzsteuer in Höhe von 0 EUR in Rechnung gestellt.
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Bei Kleinaufträgen entspricht das Mindesthonorar der Übersetzungsgebühr von 150 Wörtern. Sollte dieser Betrag den tatsächlichen Aufwand des Auftragnehmers überschreiten, dann hat der Auftragnehmer das Recht die Vertragserfüllung zu verweigern.
Bei einem Lektorat des übersetzten Textes, der das Korrekturlesen (Korrektur von grammatischen und Rechtsschreibfehlern) bereits beinhaltet – überprüfen wir den Text auf inhaltliche Konsistenz und Sprachstil. Dies empfiehlt sich besonders dann, wenn der Text veröffentlicht wird. Die Lektoratsgebühr des von uns übersetzten Textes beträgt 40% der Übersetzungsgebühr.
Ein Lektorat kann auch ohne Übersetzung für einen bestehenden Text bestellt werden. Das Lektorat ohne Übersetzung kostet 50% des Übersetzungspreises, da es auch das Korrekturlesen umfasst. (Wenn Sie die Übersetzung bei uns bestellen, beinhaltet unser Übersetzungspreis bereits die Gebühr des Korrekturlesens.)
Bei einem Standardauftrag beginnt die Ausführung der Bestellung spätestens am nächsten Arbeitstag nach der Bestätigung. Wenn ein Eilauftrag erteilt ist, beginnt die Ausführung der Bestellung spätestens am nächsten Kalendertag nach der Bestätigung, wobei die Gebühr in diesem Fall das 1,3-fache des Standardauftrages beträgt. Im Falle eines Sofortauftrags beginnt der Auftragnehmer unmittelbar nach der Bestätigung mit der Ausführung der Bestellung. In diesem Fall beträgt die Gebühr das 1,6-fache des Standardauftrages.
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Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, ist der in Rechnung gestellte Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung vollständig zur Zahlung fällig.
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Wenn der Auftraggeber die beauftragte Arbeit nach Bestätigung der Arbeit ganz oder teilweise storniert, ist er verpflichtet, die Gebühr für die bereits geleistete Arbeit an den Auftragnehmer zu bezahlen, auch wenn der Auftraggeber auf die Übernahme der abgeschlossenen Arbeit oder Teilleistung keinen Anspruch hat.
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Der Auftragnehmer ist berechtigt im Falle des Zahlungsverzuges Verzugszinsen in Höhe von 6 % pro Jahr ab Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges zu berechnen.
Der Auftraggeber darf seine Aufrechnungsrechte erst dann verwenden, wenn der Auftragnehmer solche Ansprüche des Auftraggebers schriftlicht anerkennt. Der Auftraggeber is nicht berechtigt sein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, selbst wenn er die Gegenansprüche des Auftragnehmers bestreitet.
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Bei größeren Aufträgen hat der Auftragnehmer das Recht Vorauszahlung oder Teilzahlung zu verlangen und die Leistung bis zur Erfüllung solcher Zahlung zu verweigern. Wenn der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder sonstige Mitwirkungspflichten laut dieser AGB verletzt, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt.
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Bei Versand der geleisteten Arbeit auf Papier oder Datenträger trägt der Auftraggeber die zusätzlichen Kosten.
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4. Lieferzeit
Die vom Auftragnehmer im Erstangebot angegebene Lieferzeit gilt erst dann, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt hat und der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflichten restlos nachkommt.
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer eine Bestätigung über den Erhalt der Übersetzung zusenden. Bei vermuteter Überschreitung des vereinbarten Liefertermins wird der Auftraggeber beim Auftragnehmer unverzüglich schriftlich nachfragen, ob die Übersetzung zugesandt wurde, oder ob ein technisches problem (z.B. Übertragungsfehler) vorliegt, das die fristgerechte Zustellung behindert.
Wenn der Auftraggeber nur einen Tag als Frist im Auftrag angibt, beträgt die Frist 18 Uhr am angegebenen Tag.
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Bei Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Regierungseingriffe, von Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Arbeitsniederlegung in eigener Gesellschaft, Zulieferfirmen oder bei Transporteuren oder aufgrund sonstiger, vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung nach Wegfall des Hindernisses nachzuholen. Beide Parteien sind jedoch berechtigt von einem geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Leistungsverzögerung von mehr als zwei Monaten über den vereinbarten Zeitraum hinausgeht.
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​5. Haftung für Mängel
Fachausdrücke werden in erster Linier aufgrund der Unterlagen und/oder Anweisungen des Auftraggebers übersetzt. Andernfalls wird der Auftragnehmer die Übersetzung gemäß den allgemein üblichen, lexikalisch vertretbaren bzw. allgemein verständlichen Terminologien durchführen.
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Um eine qualitativ hochwertige Leistung zu gewährleisten, kann der Auftragnehmer den Auftraggeber auffordern, bestimmte technische Bedingungen und Terminologien im Voraus zu vereinbaren, zu genehmigen und zu übersenden. Wenn der Auftraggeber dabei nicht kooperiert, kann der Auftragnehmer diesbezüglich keinen hohen Übersetzungsstandard gewährleisten.
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Mängel in der Übersetzung, die auf schwer lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche Terminologie/Abkürzungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, unterliegen nicht dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers und rechtfertigen keinen Anspruch des Auftraggebers auf Mängelbeseitigung.
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Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer offensichtliche Mängel mit Begründung innerhalb einer Rügefrist von einer Woche ab Erhalt der Leistung schriftlich anzuzeigen. Reklamationen im Zusammenhang mit der Qualität der Leistung des Auftragnehmers können nur innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden. Der Auftraggeber kann nur dann einen Schadensersatzanspruch in Bezug auf Qualität des geltend machen, wenn er die in diesem Abschnitt genannte Korrektur in Anspruch genommen hat.
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Im Rahmen der ordnungsgemäßen Mitwirkungspflicht korrigiert der Auftragnehmer die vom Auftraggeber mitgeteilten nicht unerheblichen Mängel, falls solche Mangelbeseitigung verhältnismäßig und möglich ist.
Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bleibt im Umfang des mangelfreien Teils der Leistung unberührt.
6. Haftung
Falls der Auftragnehmer seine Pflichten vorsätzlich, schuldhaft oder grob verletzt, und der Auftraggeber ein solches Verschulden hinreichend nachweist, dann beträgt die gesamte Schadenersatzhaftung des Auftragnehmers das Doppelte der vereinbarten Übersetzungsgebühr. In sonstigen Fällen ist die gesamte Schadenersatzhaftung des Auftragnehmers iauf die vereinbarte Übersetzungsgebühr begrenzt. Ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs des Auftraggebers, ist eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz ausgeschlossen.
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Die oben näher erläuterte ausgeschlossene bzw. eingeschränkte Schadensersatzhaftung des Auftragnehmers gilt auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
Soweit die Parteien schriftlich nichts anderes vereinbaren, ist der Auftraggeber für weitere Ansprüche oder Entschädigungen, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, unerlaubter Handlung, sonstiger deliktischer Haftung, Ansprüche auf Kostenerstattung, Ansprüche aus Schäden außerhalb des Vertragsgegenstandes sowie Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns, gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Allfällige Ansprüche des Auftraggebers verjähren nach einem Jahr nach Übersendung der übersetzten Dokumente. Die Ansprüche des Auftraggebers auf Herabsetzung des Preises die Ausübung eines Rücktrittsrechts sind nach der Verjährung des Nacherfüllungsanspruchs ausgeschlossen.
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Der Auftragnehmer verwendet entsprechende Schutzprogramme. Aus diesem Grund ist die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die dennoch durch Viren, Trojaner, Spy- oder Adware und sonstige Schädlinge entstehen, ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Beschädigung bzw. Verlust der dem Auftraggeber übergebenen Übersetzungen, Dokumente. Die Parteien können sich schriftlich auf die erweiterte Haftung des Auftragnehmers einigen. In diesem Fall werden solche Kosten vom Auftraggeber getragen und dem Auftragnehmer im Voraus bezahlt.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Berechtigung der Person, die den Auftrag erteilt, zu bestimmen und zu überprüfen. Wenn eine Person, die im Namen des Auftraggebers handelt, nicht berechtigt ist, im Namen des Auftraggebers zu handeln, oder seine Befugnisse überschreitet, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der dem Auftragnehmer erteilten Auftrag und die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers.
Wenn ein Dritter aufgrund einer Urheberrechtsverletzung oder aus anderen rechtlichen Gründen aufgrund der dem vom Auftraggeber dem Auftragnehmer erteilten Auftrags einen Anspruch gegen den Auftragnehmer erhebt, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von der Erfüllung dieser Ansprüche freizustellen. Wenn aufgrund eines solchen Auftrages ein Gerichtsverfahren gegen den Auftragnehmer eingeleitet wird, tritt der Auftraggeber auf Verlangen des Auftragnehmers in die Klage ein und unterstützt den Auftragnehmer in allen Angelegenheiten.
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet den nächste Auftrag auszuführen, wenn er Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber hat.
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die auf der Grundlage des Auftrags geleistete Arbeit als Referenz mit einer kurzen Angabe des Auftraggebers und der Arbeit verwenden darf.
Der Auftraggeber darf die Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers nicht kontaktieren, indem er den Auftragnehmer umgeht, um Aufträge zu erfüllen, die in den Geltungsbereich dieser AGB fallen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung zahlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Betrag, zu dessen Zahlung er im Falle einer Bestellung vom Auftragnehmer verpflichtet gewesen wäre.
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7. Vertraulichkeit und Datenschutz
Der Auftragnehmer behandelt die vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Vertrag überlassenen Informationen und Unterlagen vertraulich.
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Der Auftraggeber erkennt an, dass das Versenden per E-Mail nicht die Vertraulichkeit des Textes garantiert. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch das Versenden oder Weiterleiten per E-Mail entstehen. Auf Anfrage des Auftraggebers kann die Korrespondenz nach Vereinbarung in verschlüsselter Form erfolgen.
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8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Übersetzung geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber ist auf die Nutzung der Übersetzung erst nach vollständiger Bezahlung des Übersetzungshonorars berechtigt.
9. Kündigung des Vertrages
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Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzung nur aus wichtigem Grund kündigen. Eine solche Kündigung ist nur in Schriftform gültig. Falls der Auftraggeber vor der Vertigstellung der Übersetzung den Vertrag kündigt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen.
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10. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Der Gerichtstand ist Budapest, Ungarn. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Standort bzw. Wohnsitzgericht zu verklagen.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers Erfüllungsort.
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11. Anwendbares Recht
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Sämtliche vom Auftraggeber mit dem Auftraggeber geschlossenen Rechtsgeschäfte unterliegen dem Recht von Ungarn. Bei eventuell Abweichungen zwischen den übersetzten Versionen dieser AGBs hat die jeweils gültige ungarische Version Vorrang.
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Die Vertragsparteien regeln alle Streitigkeiten zwischen ihnen auf gütliche Weise, was eine Voraussetzung für eine eventuelle rechtliche Beilegung ist.
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12. Salvatorische Klausel
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Sollte eine der vorliegenden Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall verpflichten sich die Parteien, die ungültige Bedingung von Beginn der Ungültigkeit an durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Wirkung der ungültigen Bedingung so nahe wie möglich kommt.
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Wenn der Vertrag eine Regelungslücke enthält, sind die Parteien verpflichtet den Vertrag durch eine angemessene Regelung zu ergänzen, die sie nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie bei Abschluss dieses Vertrages oder der späteren Aufnahme oder Änderung einer Bestimmung diesen Punkt in Betracht gezogen hätten.